Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es bisweilen zu Auseinandersetzungen kommen, bei denen es eines rechtlichen Beistands bedarf. Keinesfalls führen diese Fälle immer zu einem gerichtlichen Verfahren. Vielmehr gibt es viele Bereiche, in denen es bereits durch die Hilfe juristischer Beratung zu einer außergerichtlichen Klärung kommt.
Daher liegt neben der Vertretung Ihrer Interessen im Falle eines Gerichtsprozesses ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei in der Rechtsberatung.
Gerade das Arbeitsrecht zeichnet sich durch Besonderheiten aus, so dass dem Mandanten in einigen Fällen nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte vor Gericht allein gedient ist. In diesen Fällen sind praktikable Lösungen, welche dem Mandanten neue berufliche Perspektiven eröffnen, anzustreben.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer eingereicht werden.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:
Arbeitsrechtliche Vorschriften und Regelungen üben einen nicht unerheblichen Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg aus. Um bereits im Vorfeld viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, gestaltet und prüft Rechtsanwalt Dr. Birr Arbeitsverträge, setzt diese auf oder berät in arbeitsvertragsrechtlichen Fragen.
Bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche nicht mit außergerichtlichen, arbeitsrechtlichen Maßnahmen beizulegen sind, vertritt Rechtsanwalt Dr. Birr den Arbeitnehmer mit allen rechtlichen Mitteln auch vor Gericht.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber:
Arbeitsrecht für Betriebs- und Personalräte: